Transport
Pferd in ein Land außerhalb der EU bringen: Zeugnis, TRACES und Einfuhrregeln
Für die Ausfuhr zählen die Vorgaben des Ziellands und das Verfahren am Herkunftsort. Hier erfährst du am Beispiel von Deutschland, der Schweiz und Luxemburg, welche Bescheinigungen nötig sind und wo du TRACES, Kontrollen und Fristen beachte
Equidara-Redaktion · 10. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit

Wenn du ein Pferd als Zucht- oder Nutztier aus Deutschland in ein Land außerhalb der EU bringst, brauchst du eine amtliche Veterinärbescheinigung. Außerdem musst du die Einfuhranforderungen des Ziellands erfüllen. Das beschreibt das BayernPortal des Freistaats Bayern. Welche Rolle TRACES spielt und welche Fristen gelten, hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Die folgenden Angaben unterscheiden deshalb zwischen Deutschland, der Schweiz und Luxemburg.
Zuerst die Anforderungen des Ziellands klären
Ein Drittland ist ein Land außerhalb der EU. Für eine Ausfuhr aus Deutschland muss der Unternehmer laut dem BayernPortal die dort geltenden Gesetze, Verordnungen, Normen sowie Verfahrens- und Einfuhrvorschriften erfüllen. Nötigenfalls muss er die aktuellen Anforderungen beschaffen und der zur Zertifizierung befugten Person zur Prüfung vorlegen.
Bestimmte Drittländer erlauben Exporte nur aus Betrieben, die dort bereits registriert oder zugelassen sind und in entsprechenden Betriebslisten stehen. Eine solche Vorgabe betrifft also nicht nur das Pferd, sondern auch seinen Herkunftsbetrieb.
Für die Gesundheitsanforderungen, die in Deutschland oder im Herkunftsland bescheinigt werden müssen, können je nach Tierart und Herkunftsland unterschiedliche Fristen und Quarantänebedingungen gelten. Das BayernPortal rät deshalb, das zuständige Veterinäramt möglichst früh zu kontaktieren.
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Gesundheitszeugnis: Was vor der Unterschrift geprüft wird
Die Veterinärbescheinigung gibt laut BayernPortal Auskunft über den allgemeinen Gesundheitszustand des Tieres. Sie muss amtstierärztlich geprüft, gesiegelt und unterschrieben werden. Vor der Unterschrift sind folgende Kontrollen nötig:
- Dokumentenkontrolle
- Identitätskontrolle
- physische Kontrolle des Tieres
Mit diesen Kontrollen werden die geforderten Tiergesundheitsanforderungen überprüft. Die zuständige Stelle kann die Bescheinigung nur ausstellen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Für die meisten Bescheinigungen musst du das Tier vorstellen.
Beispiel München: Aufenthaltsort und Untersuchung
Das Verfahren der Landeshauptstadt München gilt nur für Pferde im Stadtgebiet München. Steht dein Pferd zum Untersuchungszeitpunkt noch nicht seit mindestens 14 Tagen dort, brauchst du ein Vorzeugnis oder TRACES-Zertifikat des Veterinäramts, das für den vorherigen Haltungsort zuständig ist.
Im Münchner Verfahren müssen beteiligte Tierhalter und Transporteure sowie beteiligte Firmen und Einrichtungen, etwa Transportunternehmen und Stall, in TRACES NT registriert sein.
Innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise prüft eine Amtstierärztin oder ein Amtstierarzt vor Ort unter anderem Gesundheitszustand und Transportfähigkeit. Dafür brauchst du den Equidenpass. Das anschließend ausgehändigte Zeugnis gilt ab Ausstellung zehn Tage.
TRACES: Den Geltungsbereich beachten
TRACES NT ist ein System für behördliche Veterinärbescheinigungen. Für Verbringungen innerhalb der EU beschreibt das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) den Ablauf so: Die zuständige Behörde am Herkunftsort stellt die Bescheinigung aus. Nach der Validierung kann die Behörde am Bestimmungsort sie einsehen und abrufen.
Grenzübertritte zwischen der EU und der Schweiz
Die folgenden Angaben stammen von einer Schweizer Behörde, dem Veterinäramt Kanton Thurgau. Für Grenzübertritte von Equiden zwischen der Schweiz und der EU ist eine amtliche Gesundheitsbescheinigung nötig. Seit dem 18. Oktober 2021 muss sie stets in TRACES erfasst werden. Frühere Gesundheitsattestationen nach Anhang II werden nicht mehr akzeptiert.
Die Bescheinigung gilt üblicherweise zehn Tage. Bei Pferden mit einem Validierungsabzeichen im Equidenpass gilt sie für mehrfache Grenzübertritte während bis zu 30 Tagen.
Im Thurgauer Ausfuhrverfahren müssen alle Beteiligten vorab durch ihre lokal zuständige Veterinärbehörde in TRACES registriert sein. Dazu gehören etwa Versender, Empfänger und Transportunternehmen. Für die Suche im System wird die TRACES-Zulassungsnummer benötigt.
Das vollständige Ausfuhrformular muss im Kanton Thurgau mindestens fünf Arbeitstage vor der geplanten Ausfuhr eingehen. Als Arbeitstage zählen Montag bis Freitag. Spätere Meldungen kosten einen Expresszuschlag von Fr. 100.
Für Exporte aus dem Kanton Thurgau in Staaten außerhalb der EU sind laut Veterinäramt längere Vorlaufzeiten einzuplanen. Zuerst erfragst du die Einfuhrbestimmungen und die mitzuführenden Bescheinigungen im Bestimmungsland. Anschließend meldest du den Export beim Veterinäramt Thurgau an.
Luxemburg: Eigene Voraussetzungen und Fristen
Die folgenden Angaben stammen aus dem luxemburgischen Verwaltungsportal und gelten für Luxemburg. Wer dort ein Pferd ins Ausland bringt, braucht eine Gesundheitsbescheinigung, außer bei einem tierärztlichen Notfall.
Vor dem Antrag müssen die zur Ausfuhr vorgesehenen Equiden korrekt gekennzeichnet sein. Der betreffende Betrieb muss bei der luxemburgischen Veterinär- und Lebensmittelverwaltung ALVA im System SANITEL registriert sein. Das Portal verlangt außerdem einen Befähigungsnachweis des Fahrers und eine Transporteursgenehmigung Typ 1 für kurze oder Typ 2 für lange Beförderungen. Bei mehr als acht Stunden muss auch das Transportmittel von der ALVA zugelassen sein.
Bei langen Beförderungen muss das Unternehmen einen Reisewegplan in TRACES.NT erstellen. Registrierte Pferde sind davon ausgenommen.
Für Antrag und Bescheinigung nennt das Portal folgende Zeitvorgaben:
- Der Ausfuhrantrag muss mindestens einen Werktag vor dem geplanten Transportdatum bei der ALVA eingehen.
- Bei langen Beförderungen von mehr als acht Stunden beträgt die Antragsfrist mindestens zwei Werktage.
- Für Pferde nennt das Portal eine Validierung der Bescheinigung innerhalb von 48 Stunden vor dem Transport.
- Für registrierte Pferde mit FEI- oder FLSE-Lizenz ist eine Gültigkeit von 30 Tagen möglich.
Jedes Tier muss vor der Verbringung ins Ausland klinisch untersucht werden. Geprüft werden Transportfähigkeit, fehlende klinische Anzeichen ansteckender Krankheiten und korrekte Kennzeichnung. Die Gesundheitsbescheinigung wird in Papierform oder digital ausgestellt und muss das Tier auf dem gesamten Transportweg begleiten.
Auch den Eingang in die EU beachten
Wenn dein Pferd aus einem Drittland in die EU kommt, nennt das BMLEH drei Voraussetzungen: Die EU-Kommission hat das Drittland gelistet, die EU-Anforderungen sind erfüllt, und vor dem Eingang findet eine amtliche Kontrolle an einer benannten Grenzkontrollstelle statt. Diese Anforderungen sind von den Einfuhrvorgaben des Ziellands außerhalb der EU zu unterscheiden.
Häufige Fragen
Reicht ein Gesundheitszeugnis für die Ausfuhr aus Deutschland?
Nein. Zusätzlich müssen die geltenden Einfuhr- und Verfahrensvorschriften des Ziellands erfüllt sein. Bestimmte Drittländer verlangen außerdem, dass der Herkunftsbetrieb dort registriert oder zugelassen ist.
Muss eine Bescheinigung für den Grenzübertritt zwischen EU und Schweiz in TRACES stehen?
Ja. Laut dem Veterinäramt Kanton Thurgau muss die erforderliche amtliche Gesundheitsbescheinigung seit dem 18. Oktober 2021 stets in TRACES erfasst werden.
Wann muss ich den Ausfuhrantrag in Luxemburg stellen?
Er muss mindestens einen Werktag vor dem Transport bei der ALVA eingehen. Für lange Beförderungen von mehr als acht Stunden sind mindestens zwei Werktage nötig.
Braucht jedes Pferd in Luxemburg bei einer langen Beförderung einen Reisewegplan?
Nein. Das Unternehmen muss für lange Beförderungen zwar einen Reisewegplan in TRACES.NT erstellen, registrierte Pferde sind davon aber ausgenommen.
Quellen
- BayernPortal: Veterinärbescheinigung beantragen, Ausfuhr und Anforderungen des Ziellands – bayernportal.de (17.06.2026)
- Luxemburgisches Verwaltungsportal: Gesundheitsbescheinigung, Pferdetransport und Ausfuhr in Drittländer – guichet.public.lu (11.07.2024)
- Veterinäramt Kanton Thurgau: Gesundheitsbescheinigung und TRACES beim Grenzübertritt zwischen Schweiz und EU – veterinaeramt.tg.ch
- Landeshauptstadt München, Veterinäramt: Anmeldung eines grenzüberschreitenden Tiertransportes von Equiden – stadt.muenchen.de
- Tierhandel und Transport - Lebende Tiere - BMLEH (29.04.2024)
Geschrieben von Equidara-Redaktion. Stand: 10. Oktober 2026.
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