Transport

Pferdetransport-Unternehmen auswählen: Welche Nachweise zählen?

Prüfe Unternehmenszulassung, Befähigungsnachweis und bei langen Fahrten die Fahrzeugunterlagen. Entscheidend sind Strecke, Transportdauer und die geltenden Ausnahmen.

Equidara-Redaktion · 22. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit

Unterlagen zur Auswahl eines Pferdetransport-Unternehmens
Archivbild. Foto: 4028mdk09, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons

Wenn du ein Pferdetransport-Unternehmen auswählst, prüfe drei Dinge: die Zulassung des Unternehmens, den Befähigungsnachweis der Fahrer und Begleiter und bei langen Beförderungen die Fahrzeugunterlagen. Das sind drei verschiedene Dokumente. Achte darauf, ob sie zur geplanten Strecke und Transportdauer passen. Die Angaben unten stammen von deutschen Behörden: vom Landkreis Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern und von den Regierungspräsidien Baden-Württemberg. Sie beruhen auf der EU-Verordnung (EG) Nr. 1/2005. Einige Anforderungen gelten ausdrücklich nur in Baden-Württemberg.

Unternehmenszulassung: Strecke, Dauer und Gültigkeit prüfen

Laut dem Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachgebiet Veterinärwesen müssen Transportunternehmer für Transporte über 65 Kilometer nach Artikel 10 beziehungsweise 11 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zugelassen sein. Die Zulassung erteilt die zuständige Behörde ihres Mitgliedstaates.

Für die Auswahl ist außerdem die Beförderungsdauer wichtig. Die Behörde unterscheidet zwei Zulassungstypen:

Lass dir deshalb die Zulassung zeigen und gleiche ihren Typ mit der geplanten Fahrt ab. Prüfe auch, ob sie noch gültig ist: Die Zulassung ist auf höchstens fünf Jahre befristet. Ein Unternehmen darf sie nur bei einer einzigen Behörde und nur in einem Mitgliedstaat beantragen.

In Baden-Württemberg ist für die Zulassung von Transportunternehmern für lange Beförderungen über acht Stunden die STV zuständig. Nach den Regierungspräsidien Baden-Württemberg schließt diese Typ-2-Zulassung die Typ-1-Zulassung mit ein.

Fahrer und Begleiter: Befähigungsnachweis ansehen

Nach der Information des Landkreises Nordwestmecklenburg brauchen Personen einen Befähigungsnachweis, wenn sie Straßenfahrzeuge mit Hausequiden im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit fahren oder begleiten. Pferde gehören zu den Hausequiden. Die Pflicht gilt also nicht nur für die Person am Steuer, sondern auch für die Begleitung.

Frag das Unternehmen, wer dein Pferd fahren und begleiten soll, und lass dir die Nachweise dieser Personen zeigen. Verwechsle diese persönlichen Nachweise nicht mit der Zulassung des Unternehmens.

Einen Weg zum Befähigungsnachweis beschreibt der Landkreis so: ein vollständig und erfolgreich abgeschlossener Lehrgang nach Anhang IV Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und dazu eine von der zuständigen Behörde anerkannte Prüfung. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erteilt die für den Hauptwohnsitz zuständige Behörde den Nachweis auf Antrag. Das ist in der Regel ein Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Fahrzeugunterlagen: lange Beförderungen und Ausnahmen

Für Straßentransportmittel für lange Beförderungen kann die zuständige Behörde laut Landkreis Nordwestmecklenburg auf Antrag einen Zulassungsnachweis ausstellen. LKW-Anhänger und Auflieger brauchen einen eigenen Zulassungsnachweis. Schau deshalb nicht nur auf die Unterlagen des Zugfahrzeugs, wenn ein Anhänger oder Auflieger zum Einsatz kommt.

Es gibt eine Ausnahme: Für rein nationale Transporte in Deutschland von mehr als acht bis zu zwölf Stunden brauchen Straßentransportmittel nach der deutschen Tierschutztransportverordnung keine solche Fahrzeugzulassung. Diese Ausnahme gilt nur für den Transport von Zucht- und Nutztieren. Übertrage sie deshalb nicht pauschal auf jeden Pferdetransport.

Anforderungen in Baden-Württemberg

Wer in Baden-Württemberg eine Unternehmenszulassung für lange Beförderungen beantragt, muss für alle dafür eingesetzten oder vorgesehenen Straßentransportmittel gültige Zulassungsnachweise oder Zulassungsanträge vorlegen, so die Regierungspräsidien Baden-Württemberg. Achte im Gespräch mit dem Anbieter darauf, ob ein Nachweis schon erteilt oder erst beantragt ist.

Fahrzeuge, die dort für Beförderungen über acht Stunden zugelassen werden sollen, müssen in Konstruktion, Bauweise und Wartung den Anforderungen aus Anhang I Kapitel II und VI der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 entsprechen.

Für den Transport von Equiden, ausgenommen registrierte Equiden, verlangt die Fahrzeugzulassung für lange Beförderungen in Baden-Württemberg außerdem diese Nachweise:

Für registrierte Equiden nennt die Behörde diese beiden Nachweise nicht.

Organisation und Notfallpläne prüfen

Für die Unternehmenszulassung für Beförderungen über acht Stunden in Baden-Württemberg muss das Unternehmen ausreichendes und geeignetes Personal sowie ausreichende und angemessene Ausrüstungen und Verfahren nachweisen, mit denen es die rechtlichen Vorgaben erfüllt. Außerdem muss es Notfallpläne für dringende Fälle vorlegen.

Lass dir erklären, welche Verfahren und Notfallpläne das Unternehmen für deinen Transport vorsieht. So erfährst du mehr als nur, ob eine Zulassung vorliegt.

Als weitere Voraussetzung für diese Zulassung nennt die baden-württembergische Behörde, dass der Antragsteller in den drei Jahren vor dem Tag der Antragstellung keine tierschutzrechtlichen Verstöße begangen hat.

Wenn du unsicher bist, welche Anforderungen oder Ausnahmen für deinen Transport gelten, lass sie von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.

Häufige Fragen

Ab welcher Strecke braucht ein Transportunternehmen eine Zulassung?

Laut Landkreis Nordwestmecklenburg müssen Transportunternehmer für Transporte über 65 Kilometer nach Artikel 10 beziehungsweise 11 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 von der zuständigen Behörde ihres Mitgliedstaates zugelassen sein.

Was unterscheidet Typ 1 und Typ 2?

Laut Landkreis Nordwestmecklenburg gilt Typ 1 für Beförderungen von höchstens acht Stunden, Typ 2 für Beförderungen von mehr als acht Stunden. In Baden-Württemberg schließt die Typ-2-Zulassung nach Angabe der Regierungspräsidien die Typ-1-Zulassung mit ein.

Brauchen Fahrer und Begleiter einen Befähigungsnachweis?

Ja, wenn sie Straßenfahrzeuge mit Hausequiden im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit fahren oder begleiten. Diese Bedingung nennt der Landkreis Nordwestmecklenburg.

Gibt es eine Ausnahme von der Fahrzeugzulassung bei langen Fahrten?

Laut Landkreis Nordwestmecklenburg brauchen Straßentransportmittel für rein nationale Transporte in Deutschland von mehr als acht bis zu zwölf Stunden nach der Tierschutztransportverordnung keine solche Fahrzeugzulassung. Die Ausnahme gilt nur für Zucht- und Nutztiere.

Quellen

  1. Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachgebiet Veterinärwesen – Zulassung als Transportunternehmen und 65-km-Grenze (mv-serviceportal.de)
  2. Regierungspräsidien Baden-Württemberg – Zulassung von Transportunternehmen und Fahrzeugen, Nachweise und Notfallpläne (rp.baden-wuerttemberg
  3. Titelfoto: 4028mdk09, Wikimedia Commons
  4. Lizenz des Fotos: CC BY-SA 3.0

Geschrieben von Equidara-Redaktion. Stand: 22. Oktober 2026.

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