Tierschutz
Equidenpass: Wer ihn für Sport-, Zucht- und Freizeitpferde ausstellt
Jedes in der EU gehaltene Pferd braucht eine Registrierung und einen Equidenpass. Welche Stelle den Pass ausstellt, hängt davon ab, ob dein Pferd als Zucht- oder Sportpferd registriert ist. Dazu kommen Transponder und der Eintrag in die Dat
Equidara-Redaktion · 6. Oktober 2026 · 2 Min. Lesezeit

Dein Pferd wird über die Registrierung und den Equidenpass identifiziert. Laut der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft muss seit dem 1. Juli 2009 jeder in der Europäischen Union gehaltene Equide registriert sein. Das gilt für Pferde und Esel. Bei der Registrierung wird ein Equidenpass als einziges Identifizierungsdokument ausgestellt. Welche Stelle ihn ausstellt, hängt davon ab, ob dein Pferd als Zucht- oder Sportpferd registriert ist oder als Freizeitpferd gilt.
Registrierung, Pass und Transponder
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft beschreibt neben dem Equidenpass auch die Kennzeichnung und den Eintrag in die Datenbank. Jeder nach dem 1. Juli 2009 geborene Equide muss mit einem Transponder gekennzeichnet werden. Die Angaben zu jedem registrierten Equiden werden in die zentrale Datenbank HITier eingetragen.
Die Registrierungspflicht gilt für alle in der Europäischen Union gehaltenen Equiden. Die Transponderpflicht hängt dagegen am Geburtsdatum: Sie betrifft Equiden, die nach dem 1. Juli 2009 geboren sind.
Wer den Pass für Sportpferde ausstellt
Ist ein Pferd bei der Fédération Équestre Internationale, kurz FEI, als Turnier- oder Rennpferd registriert, stellt in Deutschland die Deutsche Reiterliche Vereinigung e. V., kurz FN, den Equidenpass aus. Diese Zuständigkeit ist an die Registrierung bei der FEI geknüpft. Sie gilt also nicht automatisch für jedes Pferd, das geritten wird oder an Rennen teilnimmt.
Welche Regeln für Zuchtpferde gelten
Equidenpässe für registrierte Zuchtpferde stellen laut der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft ausschließlich anerkannte Zuchtverbände aus. Diese Pässe enthalten eine Tierzuchtbescheinigung mit Angaben zu Rasse und Abstammung.
Ein Zuchtverband darf einen solchen Pass nur unter zwei Bedingungen ausstellen:
- Das Zuchtpferd gehört einem Mitglied des Verbands.
- Es ist in einem Zuchtbuch dieses Verbands eingetragen oder wird im Rahmen der Registrierung dort eingetragen.
Diese Regeln gelten auch für importierte Zuchtpferde.
Welche Stellen Freizeitpferdepässe ausstellen dürfen
Als Freizeitpferde gelten Pferde, die weder als Zucht- noch als Sportpferd registriert sind. Ihre Equidenpässe dürfen ausschließlich Stellen ausstellen, die von der Veterinärverwaltung damit beauftragt wurden.
Für in Bayern gehaltene Freizeitpferde ist der Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e. V. mit Sitz in München beauftragt. Das gilt auch für importierte Pferde, die nach Abschluss des Zollverfahrens in Bayern gehalten werden.
Ein Equidenpass für Freizeitpferde darf keine Tierzuchtbescheinigung mit Angaben zu Rasse oder Abstammung enthalten.
Häufige Fragen
Muss jedes Pferd in der Europäischen Union registriert sein?
Ja. Laut der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft muss seit dem 1. Juli 2009 jeder in der Europäischen Union gehaltene Equide registriert sein. Das gilt für Pferde und Esel.
Welche Pferde müssen mit einem Transponder gekennzeichnet werden?
Laut der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft muss jeder nach dem 1. Juli 2009 geborene Equide mit einem Transponder gekennzeichnet werden.
Wer stellt in Deutschland die Pässe für FEI-registrierte Sportpferde aus?
Für Sportpferde, die bei der FEI als Turnier- oder Rennpferd registriert sind, stellt laut der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft die Deutsche Reiterliche Vereinigung e. V. die Equidenpässe aus.
Enthält ein Freizeitpferdepass eine Tierzuchtbescheinigung?
Nein. Laut der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft darf ein Equidenpass für Freizeitpferde keine Tierzuchtbescheinigung mit Angaben zu Rasse oder Abstammung enthalten.
Quellen
Geschrieben von Equidara-Redaktion. Stand: 6. Oktober 2026.
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