Transport

Pferd außerhalb der EU verkaufen: Tests, Quarantäne und wo die verbindliche Auskunft steht

Innerhalb der EU reichen Pass, Gesundheitsbescheinigung und TRACES. Sobald das Pferd die Union verlässt, bestimmt das Zielland die Regeln, und die ändern sich. Welche Untersuchungen immer wieder verlangt werden, wie Quarantäne abläuft und welche Stellen wirklich verbindlich Auskunft geben.

Equidara-Redaktion · 4. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit

Pferd außerhalb der EU verkaufen: Tests, Quarantäne und wo die verbindliche Auskunft steht
KI-generiertes Bild

Der Käufer sitzt in England, in den Vereinigten Staaten oder in der Schweiz. Der Preis ist verhandelt, und dann beginnt der Teil, den beide Seiten unterschätzen: Ein Pferd aus der EU auszuführen, ist eine behördliche Angelegenheit mit Fristen, Tests und manchmal Wochen in Quarantäne.

Der einfache Fall: innerhalb der EU

Für das Verbringen zwischen EU-Mitgliedstaaten gilt das EU-Tiergesundheitsrecht, im Kern die Verordnung (EU) 2016/429. Nötig sind ein gültiger Equidenpass, eine Tiergesundheitsbescheinigung eines amtlichen Tierarztes und die Erfassung der Sendung in TRACES. Zoll fällt nicht an. Was dabei zu beachten ist, steht im Beitrag zum grenzüberschreitenden Transport.

Warum es für Drittländer keine allgemeine Liste gibt

Sobald das Pferd die EU verlässt, bestimmt das Einfuhrland die Bedingungen: welche Krankheiten ausgeschlossen sein müssen, mit welchem Testverfahren, in welcher Frist vor dem Transport und ob eine Quarantäne nötig ist.

Diese Vorgaben ändern sich, teils kurzfristig, etwa wenn in einer Region ein Krankheitsgeschehen auftritt. Eine Liste in einem Ratgebertext wäre deshalb womöglich schon bei Veröffentlichung überholt, und im Zweifel trägt den Schaden, wer sich darauf verlassen hat.

Verbindlich sind zwei Stellen:

  1. Die Behörde des Bestimmungslandes. Sie veröffentlicht Einfuhrbedingungen und Musterzeugnisse.
  2. Dein zuständiges Veterinäramt. Es begleitet die Ausfuhr und stellt die Bescheinigungen aus.

Ein auf Pferdetransporte spezialisierter Spediteur kennt die üblichen Abläufe ebenfalls, ersetzt die behördliche Auskunft aber nicht.

Die Untersuchungen, die immer wieder auftauchen

Auch wenn die Anforderungen im Detail abweichen, wiederholen sich einige Punkte:

Dazu kommt fast immer eine amtstierärztliche Untersuchung kurz vor dem Transport und ein Gesundheitszeugnis in der Sprache des Ziellandes.

Welche Erreger in Deutschland wie nachgewiesen werden und welche Labore dafür zuständig sind, dokumentiert das Friedrich-Loeffler-Institut als zuständiges Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit.

Zwei Beispiele

Großbritannien. Seit dem Brexit ist das Vereinigte Königreich ein Drittland. Für die Ausfuhr aus der EU braucht es eine Gesundheitsbescheinigung für den Export, die Anmeldung und die Einfuhrabfertigung auf britischer Seite. Die britische Regierung veröffentlicht die geltenden Regeln für Ein- und Ausfuhr von Pferden; wer dorthin verkauft, sollte sie vor der Preisverhandlung lesen, nicht danach.

Vereinigte Staaten. Die Einfuhr ist bundesrechtlich geregelt (9 CFR Teil 93). Verlangt werden unter anderem eine Einfuhrgenehmigung, ein amtliches Gesundheitszeugnis und eine Quarantäne in einer von APHIS zugelassenen Einrichtung, dazu Blutuntersuchungen auf mehrere Erreger. Bei Hengsten und Zuchtstuten kommt der CEM-Nachweis hinzu, der den Aufenthalt deutlich verlängern kann. Die Anforderungen unterscheiden sich außerdem nach Herkunftsland und werden regelmäßig angepasst.

Was in den Kaufvertrag gehört

Bei Ausfuhren entscheidet der Vertrag über Geld und Nerven:

Zeit und Kosten

Beides hängt so stark vom Zielland ab, dass jede allgemeine Zahl in die Irre führt. Was sich sagen lässt: Quarantäne ist in der Regel der größte Posten und der längste Zeitfaktor, und die Planung beginnt sinnvollerweise mit einem Anruf beim Veterinäramt, nicht mit der Buchung eines Transports.

Hol zwei oder drei Angebote von Spediteuren ein, die Ausfuhren in dein Zielland regelmäßig machen, und lass dir aufschlüsseln, was im Preis enthalten ist. Der Unterschied zwischen zwei Angeboten liegt häufig nicht im Transport, sondern darin, wer die Behördenwege übernimmt.

Häufige Fragen

Welche Tests verlangen Drittländer beim Pferdeexport?

Häufig Blutuntersuchungen auf Equine Infektiöse Anämie (Coggins-Test), Piroplasmose, Beschälseuche und Rotz, dazu bei Hengsten und Zuchtstuten den CEM-Nachweis. Welche genau gelten, bestimmt das Zielland; verbindlich sind dessen Behörde und dein Veterinäramt.

Warum steht in Ratgebern keine Länderliste mit Anforderungen?

Weil die Vorgaben vom Einfuhrland gesetzt und regelmäßig geändert werden, teils kurzfristig bei einem Krankheitsgeschehen. Eine Liste wäre schnell veraltet, und das Risiko trägt, wer sich darauf verlässt.

Wie lange dauert eine Quarantäne?

Das hängt vom Zielland, vom Geschlecht und vom Zuchteinsatz ab. Bei Hengsten und Zuchtstuten verlängert der CEM-Nachweis den Aufenthalt deutlich. Die Quarantäne ist meist der größte Kosten- und Zeitfaktor der ganzen Ausfuhr.

Was gilt beim Verkauf nach Großbritannien?

Seit dem Brexit ist das Vereinigte Königreich ein Drittland: Es braucht eine Exportgesundheitsbescheinigung und die Einfuhrabfertigung auf britischer Seite. Die geltenden Regeln veröffentlicht die britische Regierung auf GOV.UK.

Was passiert, wenn ein Test positiv ausfällt?

Das sollte im Kaufvertrag stehen, denn es ist der teuerste denkbare Fall. Sinnvoll ist eine Klausel, die den Vertrag rückabwickelt oder aussetzt und regelt, wer die bis dahin entstandenen Kosten für Tests, Quarantäne und Transport trägt.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht") (EUR-Lex)
  2. Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit: Referenzlabore
  3. Export horses and ponies: special rules (GOV.UK)
  4. 9 CFR 93.308 – Quarantine requirements (eCFR, US Government)
  5. Procedures for the Importation of Equines into the United States (USDA APHIS, PDF)
  6. Durchführungsverordnung (EU) 2021/963 zur Identifizierung und Registrierung von Equiden (EUR-Lex)

Geschrieben von Equidara-Redaktion. Stand: 7. Oktober 2026.

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