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Digitaler Equidenpass: Was erprobt und angekündigt wurde und was rechtlich gilt

Digitale Pferdeakten und Plattformen ersetzen den verpflichtenden Equidenpass nicht. Was das EU-Recht verlangt, wie ein früheres Modellprojekt in Baden-Württemberg arbeitete und was für Equipass angekündigt wurde.

Equidara-Redaktion · 22. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit

Digitaler Equidenpass: Was erprobt und angekündigt wurde und was rechtlich gilt
KI-generiertes Bild

Der Equidenpass bleibt in der EU verpflichtend. Eine digitale Pferdeakte oder ein Datenbankeintrag ersetzt das vorgeschriebene, lebenslang gültige Identifizierungsdokument nicht. Das EU-Recht verlangt mehrere Bausteine der Identifizierung, die zusammengehören. Unterscheide deshalb zwischen einer digitalen Ergänzung, einem erprobten Modell und einer rechtlich zulässigen Ablösung des Passes.

Was das EU-Recht verlangt

Nach der Durchführungsverordnung (EU) 2021/963 der Europäischen Kommission müssen Unternehmer, die Equiden halten, die individuelle Identifizierung ihrer Tiere sicherstellen. Dazu gehören:

Eine andere Identifizierungsmethode macht das Dokument also nicht überflüssig. Die Verordnung nennt das Identifizierungsdokument als eigenen Bestandteil der Identifizierung.

Daneben muss die elektronische Equidendatenbank bestimmte Mindestangaben enthalten: den individuellen Code, die Identifizierungsmethode und den Betrieb, in dem das Tier üblicherweise gehalten wird. Dokument, Kennzeichnung und Datenbank haben damit unterschiedliche Aufgaben im selben System.

Auch der digitale Zugang ist in der Verordnung angelegt. Die Erwägungsgründe sehen einen nach Sicherheitsniveaus abgestuften Zugang zur Datenbank vor. Er betrifft Unternehmer, verantwortliche Tierärzte sowie zuständige Behörden oder beauftragte Stellen anderer Mitgliedstaaten. Den angestrebten elektronischen Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten begründet die Kommission mit der Rückverfolgbarkeit von Equiden und der Kontrolle der Integrität der Lebensmittelkette.

GOcard: ein früher Versuch mit digitaler Tierakte

Ein Modellprojekt in Baden-Württemberg erprobte ein internetgestütztes Identifikations- und Datenmanagementsystem für Pferde. Laut der Landwirtschaftsverwaltung Baden-Württemberg sollte es die Einführung eines elektronischen Tierpasses vorbereiten. Außerdem sollten Anwendungen für Herkunftssicherung, Tierverkehr und Tierschutz geprüft werden.

Beteiligt waren das Haupt- und Landgestüt Marbach, der Pferdezuchtverband BW und die Firma Generatio. Im Mittelpunkt standen die GOcard und eine digitale Tierakte.

Wie das System aufgebaut war

Die GOcard diente als Schlüssel zu einem Daten-Schließfach des Pferdes im Internet. In dessen Datenbank konnten Tierdaten abgerufen, eingetragen oder aktualisiert werden. Zuchtverbände, Gestüte und Pferdebesitzer brauchten dafür ein Kartenlesegerät und einen internetfähigen PC.

Zur sogenannten Animal-Trust-Infrastructure gehörte ein Bestandsbuch für die Datenpflege. Dieses betrieb in der Regel ein Zuchtverband, eine Pferdepension oder der Züchter. Weitere Nutzer konnten dafür freigeschaltet werden.

Das sogenannte Animal-Trust-Center erzeugte für jedes Tier eine genetische Identität anhand einer Genotypenformel. Damit die Formeln vergleichbar waren, ließ es nur Formeln von akkreditierten Laboren zu, die ihre Herstellungsverfahren offengelegt hatten.

Was der Versuch nicht bedeutete

Der Projektbericht beschrieb GOcard und Internet-Datenschließfach gemeinsam als möglichen Ersatz für Pass und Papierformulare. Das beschreibt das Modellprojekt. Eine rechtliche Erlaubnis, den verpflichtenden Pass durch dieses System zu ersetzen, folgt daraus nicht.

Zudem war die elektronische Tierakte zum Zeitpunkt des Berichts noch kein vollständiges Abbild des Equidenpasses. Umgesetzt waren nur Datenfelder, die auch für andere Tierarten galten. Eine Erweiterung beschrieb der Bericht als jederzeit möglich. Ob ein System technisch erweiterbar ist und ob es rechtlich anerkannt ist, sind aber zwei verschiedene Fragen.

Equipass: als Ergänzung des physischen Passes angekündigt

Laut dem HORSEWEB-Bericht vom 6. November 2025 stellte die FEI auf ihrer Generalversammlung in Hongkong Equipass als digitalen Pferdepass vor. Die Plattform soll wichtige Informationen bündeln und in bestehende Systeme eingebunden werden.

Der Bericht beschreibt Equipass ausdrücklich als Ergänzung des physischen Passes, nicht als Ersatz. Unter anderem sollen Identifizierung und Krankengeschichte auf einer Plattform zusammengeführt werden.

Angekündigt war ein Plan in drei Stufen:

  1. Für alle bei der FEI registrierten Pferde eine mobile Anwendung und Verwaltungswerkzeuge zum 26. Januar 2026.
  2. Ende 2027 beziehungsweise Anfang 2028 eine Ausweitung auf nationale Pferdebestände, gemeinsam mit interessierten nationalen Verbänden.
  3. Danach eine Öffnung für interessierte Zuchtverbände und weitere Interessengruppen, ohne Datum. Erwähnt werden mögliche Modelle für Partnerschaften und Umsatzbeteiligung.

Der Bericht beschreibt den angekündigten Plan, nicht dessen Umsetzung.

Österreich: Datenbank und Pferdepass gehören zusammen

Auch die österreichische Ministeriumsseite zur Kennzeichnung von Pferden trennt die Bestandteile der Identifizierung. Die folgenden Angaben gelten für Österreich.

Nach Darstellung des Ministeriums gehören der lebenslang gültige Pferdepass, seine eindeutige Verbindung mit dem Tier durch Transponder oder eine alternative Kennzeichnung sowie die Einträge in der Datenbank einschließlich UELN zusammen. Die Datenbank ersetzt den Pass dabei nicht.

Eine Plattform kann Pferdedaten bündeln, ein Modellprojekt kann einen elektronischen Pass erproben. Eine rechtlich zulässige Ablösung des vorgeschriebenen Dokuments ist beides nicht automatisch. Bei einer konkreten Rechtsfrage zu deinem Betrieb oder Pferd hilft dir eine Anwältin oder ein Anwalt weiter.

Häufige Fragen

Kann eine digitale Pferdeakte den Equidenpass ersetzen?

Nach der Durchführungsverordnung (EU) 2021/963 bleibt das lebenslang gültige Identifizierungsdokument ein eigener Bestandteil der Identifizierung. Für Österreich hält die Ministeriumsseite fest, dass die Datenbank den Pferdepass nicht ersetzt.

Was wurde mit der GOcard erprobt?

Im Modellprojekt in Baden-Württemberg diente die GOcard als Zugang zu einem Daten-Schließfach des Pferdes im Internet. Dort konnten Tierdaten abgerufen, eingetragen und aktualisiert werden.

Ist Equipass als Ersatz des physischen Passes vorgesehen?

Nein. Der HORSEWEB-Bericht beschreibt Equipass ausdrücklich als Ergänzung des physischen Passes. Die Plattform soll unter anderem Identifizierung und Krankengeschichte zusammenführen.

Welche Mindestangaben verlangt die EU für die Equidendatenbank?

Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/963 nennt den individuellen Code, die Identifizierungsmethode und den Betrieb, in dem das Tier üblicherweise gehalten wird.

Quellen

  1. Europäische Kommission: Durchführungsverordnung (EU) 2021/963 – Vorschriften zur Nutzung von Plastikkarten, Smartcards und digitalen Anwendu (10.06.2021)
  2. Landwirtschaftsverwaltung Baden-Württemberg: Modellprojekt zum elektronischen Equidenpass mit GOcard, digitaler Tierakte und zentraler Daten (01.02.2001 - 31.07.2003)
  3. Österreichisches Bundesministerium, Verbraucher:innengesundheit: Kennzeichnung von Pferden – Zusammenspiel von lebenslangem Pferdepass, Tran
  4. Equipass will die Pferdeidentifizierung, die Biosicherheit und die globale Mobilität neu definieren - HORSEWEB.DE (06.11.2025)

Geschrieben von Equidara-Redaktion. Stand: 24. Oktober 2026.

Fachlich geprüft von Melissa Hinze, Pferdezüchterin und Pferdehändlerin, Gründerin von Equidara.

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