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Künstliche Besamung, Embryotransfer und OPU beim Pferd: Was du beim Fohlenkauf wissen solltest

Künstliche Besamung gehört zur modernen Pferdezucht. Erfahre, wie sie sich von Embryotransfer und Laborbefruchtung unterscheidet und welche Angaben du beim Fohlenkauf klären kannst.

Equidara-Redaktion · 13. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit

Künstliche Besamung, Embryotransfer und OPU beim Pferd: Was du beim Fohlenkauf wissen solltest
Archivbild. Foto: Srittau, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons

Bei der künstlichen Besamung wird Samen in die Stute eingebracht, ohne dass ein natürlicher Deckakt stattfindet. Die Befruchtung geschieht in ihrem Körper, und sie trägt ihr eigenes Fohlen aus. Davon musst du beim Fohlenkauf den Embryotransfer und die Befruchtung im Labor unterscheiden. Bei diesen beiden Verfahren trägt eine Trägerstute das Fohlen aus, die nicht die genetische Mutter ist. Frag deshalb nach, welches Verfahren eingesetzt wurde und welche Stute welche Rolle hatte.

Wie verbreitet sind die Verfahren?

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, kurz LfL, ist eine Behörde in Deutschland. Sie beschreibt die künstliche Besamung als festen Bestandteil der modernen Pferdezucht. Der Embryotransfer nimmt ihrer Einordnung zufolge weiter zu.

Welche Verfahren musst du unterscheiden?

Künstliche Besamung

Bei der künstlichen Besamung wird nur der Samen übertragen. Die besamte Stute ist zugleich die genetische Mutter und trägt das Fohlen selbst aus.

Embryotransfer

Nach der Beschreibung des Holsteiner Verbandes, eines deutschen Zuchtverbands, wird die Eizelle beim Embryotransfer, abgekürzt ET, im Eileiter der Spenderstute befruchtet. Nach wenigen Tagen wird der Embryo aus ihrer Gebärmutter gespült. Anschließend wird er einer empfängnisbereiten Trägerstute übertragen.

Die Trägerstute übernimmt das Austragen, die Geburt und die Aufzucht. Die Spenderstute liefert die Eizelle und ist damit die genetische Mutter. Wenn dir ein Züchter ein Fohlen aus Embryotransfer vorstellt, solltest du diese beiden Rollen auseinanderhalten.

Eizellentnahme und Befruchtung im Labor

Ein weiteres Verfahren ist die Eizellentnahme, abgekürzt OPU. Nach der Beschreibung des Holsteiner Verbandes werden dabei unbefruchtete Eizellen aus den Follikeln der Spenderstute gewonnen. Dazu werden die Follikel durch die Scheide hindurch unter Ultraschallkontrolle punktiert.

Anschließend folgt die Embryonenproduktion im Labor, abgekürzt IVP. Der Holsteiner Verband beschreibt drei wesentliche Schritte:

Danach kann der Embryo eingefroren oder direkt einer Trägerstute übertragen werden. Anders als beim Embryotransfer findet die Befruchtung hier außerhalb der Spenderstute statt.

Was bedeutet das für deinen Fohlenkauf?

Lass dir erklären, welches Verfahren eingesetzt wurde. Die Angabe „künstliche Besamung“ beschreibt etwas anderes als „Embryotransfer“ oder „OPU mit IVP“. Wenn eine Trägerstute beteiligt war, frag gezielt nach der Spenderstute und nach der Trägerstute. So ordnest du Angaben zur Abstammung und zur Aufzucht richtig zu.

Der Holsteiner Verband empfiehlt seinen Mitgliedern, diese Verfahren wohlüberlegt einzusetzen. Er rät, Qualität vor Quantität zu stellen und die genetische Vielfalt nicht einzuschränken. Diese Empfehlungen kannst du als Grundlage für ein Gespräch über die Entstehung des Fohlens nutzen.

Beim Embryotransfer empfiehlt der Verband gute Pflege und Gesunderhaltung beider Stuten. Das Verfahren soll ausschließlich Fachpersonal durchführen, vorzugsweise innerhalb der natürlichen Zuchtsaison. Außerdem empfiehlt er höchstens drei Spülungen pro Stute und Jahr.

Für OPU empfiehlt der Verband Nachkontrollen der Spenderstuten sowie folgende Grenzen:

Diese Grundlagen sind Empfehlungen für die Mitglieder des Holsteiner Verbandes, keine verbindlichen Nutzungsvorgaben. Nach seiner Darstellung entscheidet jeder Züchter persönlich über den Einsatz und berücksichtigt dabei ethische und tierschutzrechtliche Grundsätze. Bei gesundheitlichen Fragen zu den beteiligten Stuten ist der Tierarzt dein Ansprechpartner.

Welcher rechtliche Rahmen gilt?

Für Deutschland verweist die LfL auf das Tierzuchtgesetz und die Tierzuchtdurchführungsverordnung. Die nationalen tierzuchtrechtlichen Bestimmungen zu künstlicher Besamung und Embryotransfer gelten nach ihrer Darstellung für alle Tierarten.

Für den Handel mit Samen, Eizellen und Embryonen zwischen EU-Mitgliedstaaten nennt die LfL die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen der delegierten Verordnung (EU) 2020/686. Bei Besamungsstationen in Deutschland unterscheidet sie deshalb zwei Arten von Zulassungen. Die tierzuchtrechtliche Zulassung gilt für den nationalen Handel, die tierseuchenrechtliche für den Handel innerhalb der EU.

Für die künstliche Besamung in Deutschland stellt die LfL außerdem Musterverträge bereit, die tierzuchtrechtliche Mindestanforderungen erfüllen. Individuelle Inhalte können ergänzt werden. Vorhandene Inhalte dürfen laut LfL nicht entfernt werden. Bei konkreten Rechtsfragen zu Verträgen oder Zulassungen solltest du eine Anwältin oder einen Anwalt hinzuziehen.

Häufige Fragen

Wie verbreitet ist künstliche Besamung in der Pferdezucht?

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft beschreibt sie als festen Bestandteil der modernen Pferdezucht. Den Embryotransfer ordnet sie als weiter zunehmend ein.

Ist künstliche Besamung dasselbe wie Embryotransfer?

Nein. Bei der Besamung wird Samen in die Stute eingebracht, und sie trägt das Fohlen selbst aus. Beim Embryotransfer wird ein bereits entstandener Embryo aus der Spenderstute gespült und auf eine empfängnisbereite Trägerstute übertragen.

Welche Stute ist bei einem Fohlen aus Embryotransfer die genetische Mutter?

Die genetische Mutter ist die Spenderstute, von der die Eizelle stammt. Nach der Beschreibung des Holsteiner Verbandes übernimmt die Trägerstute das Austragen, die Geburt und die Aufzucht.

Sind die Grenzen des Holsteiner Verbandes verbindliche Vorgaben?

Nein. Es sind Empfehlungen für seine Mitglieder. Laut Verband entscheidet jeder Züchter persönlich über die Nutzung der Verfahren und berücksichtigt dabei ethische und tierschutzrechtliche Grundsätze.

Quellen

  1. Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft – Künstliche Besamung und Embryotransfer beim Pferd: Einordnung der Verbreitung, Dokumentation u
  2. Holsteiner Verband – Handlungsempfehlung zu ET, OPU und IVP: Erklärung und Abgrenzung der Fortpflanzungsverfahren. holsteiner-verband.de (10.04.2022)
  3. Titelfoto: Srittau, Wikimedia Commons
  4. Lizenz des Fotos: CC BY-SA 3.0

Geschrieben von Equidara-Redaktion. Stand: 24. Oktober 2026.

Fachlich geprüft von Melissa Hinze, Pferdezüchterin und Pferdehändlerin, Gründerin von Equidara.

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