Versicherung
Fohlen und Jungpferde versichern: Ab wann und worauf achten?
Wann ein Fohlen eine eigene Haftpflicht braucht, was bei Kranken- und OP-Versicherung zählt und ab wann eine Lebensversicherung möglich sein kann. Die Hinweise beziehen sich auf Deutschland.
Equidara-Redaktion · 22. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit

Eine eigene Haftpflichtversicherung braucht dein Fohlen nach Empfehlung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) spätestens beim Absetzen von der Mutterstute, jedenfalls am Ende des ersten Lebensjahres. Vorher sind Fohlen meistens über die Stute versichert. Für Kranken- und OP-Versicherungen nennt die FN kein festes Aufnahmealter. Hier zählen die Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Eine Lebensversicherung kann sehr früh möglich sein. Die GHV zum Beispiel nimmt Fohlen ab dem vollendeten 7. Lebenstag auf. Die FN ist der deutsche Reitsportverband, ihre Hinweise beziehen sich auf Deutschland.
Haftpflicht: Schutz über die Stute prüfen
„Meistens“ heißt nicht „immer“. Kläre deshalb, ob dein Fohlen tatsächlich über den Vertrag der Mutterstute mitversichert ist und bis wann.
Die Tierhalterhaftpflicht ist für fremde Schäden gedacht. Laut der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) übernimmt sie zum Beispiel nicht die Reparatur deines eigenen Autos, wenn dein Pferd beim Ausladen dagegen tritt.
Für die Deckung empfiehlt die FN etwa 15 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Höhere Versicherungssummen sind ebenfalls möglich. Solche Empfehlungen können angepasst werden. Schau deshalb vor dem Vergleich auf der Seite der FN nach dem aktuellen Wert. Achte nicht nur darauf, ob das Fohlen aufgenommen wird, sondern auch auf die Deckungssumme.
Den Beginn der Reitausbildung melden
Mit der Reitausbildung ändern sich laut FN das Risiko und damit auch der Versicherungsbeitrag. Teile dem Versicherer deshalb mit, wenn dein Jungpferd mit der Reitausbildung beginnt.
Bei einem Reitpferd sollten nach Empfehlung der FN auch Ansprüche fremder Reiter mitversichert sein. Dabei gibt es zwei Fälle:
- Verursacht das Pferd unter einem Fremdreiter einen Schaden an einer Sache oder einem Dritten, greift der Versicherungsschutz.
- Wird der Fremdreiter selbst geschädigt, können sowohl er als auch seine Sozialversicherung Ansprüche gegen den Pferdebesitzer haben. Dieses Risiko deckt die Fremdreiterversicherung ab.
Prüfe diesen Punkt also erneut, wenn aus dem Jungpferd ein Reitpferd wird. Bei rechtlichen Fragen zu möglichen Ansprüchen hilft dir eine Anwältin oder ein Anwalt.
Kranken- und OP-Versicherung: Leistungen genau vergleichen
Für eine Kranken- oder OP-Kostenversicherung nennt die FN ein gesundes Pferd bei der Antragsaufnahme als Voraussetzung. Alter und Rasse bezeichnet sie dabei als unerheblich. Ob ein Tarif trotzdem Altersgrenzen setzt, steht in seinen Bedingungen.
Das Leistungsspektrum unterscheidet sich je nach Versicherer. Eine Krankenvollversicherung kann neben Operationen auch Untersuchungen und Behandlungen bis zu einer Jahreshöchstsumme abdecken. Eine OP-Versicherung ist also nicht dasselbe wie eine Krankenvollversicherung.
Für den Vergleich sind nach Angaben der FN vor allem diese Punkte wichtig:
- An welchen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte, kurz GOT, ist die Erstattung gebunden?
- Gibt es eine Jahreshöchstentschädigung für Operationen?
- Ist der Schutz auf bestimmte Operationen begrenzt?
- Welche Untersuchungen und Behandlungen sind zusätzlich versichert?
Wartezeit und Unfallschutz unterscheiden
Nach Darstellung der FN beginnt eine Kranken- oder OP-Kostenversicherung immer mit einer Wartezeit. Unfallbedingte Operationen sind bei den meisten Versicherern jedoch sofort abgedeckt. Das gilt also nicht automatisch bei jedem Anbieter.
Lass dir vor dem Abschluss erklären, welche Wartezeit dein Tarif vorsieht und wie unfallbedingte Operationen behandelt werden. Fragen zum Gesundheitszustand deines Fohlens klärst du mit deinem Tierarzt.
Lebensversicherung: früher Abschluss, unterschiedliche Deckung
Auch bei Lebensversicherungen lohnt der Blick auf den genauen Umfang. Nach Darstellung der FN deckt die Basisausführung meist den Unfalltod ab. Die beitragsmäßig teuerste Variante entschädigt oft auch bei anhaltender Erkrankung oder Verletzung, durch die das Pferd nicht mehr geritten werden kann.
Ein Anbieter als Beispiel
Wie Aufnahmealter und Deckung konkret aussehen können, zeigt die Produktbeschreibung auf der deutschen Website der GHV Versicherung. Die GHV nimmt Pferde ab dem vollendeten 7. Lebenstag auf. Das Höchstaufnahmealter liegt dort bei 15 Jahren, mit Einschluss der dauernden Unbrauchbarkeit bei 10 Jahren. Andere Versicherer können andere Grenzen setzen. Maßgeblich sind immer die Bedingungen, die bei deinem Abschluss gelten. Ob der Schutz auch für Pferde mit Standort außerhalb Deutschlands gilt, klärst du direkt mit dem Versicherer.
Die Grunddeckung der GHV umfasst Tod oder Nottötung unter anderem infolge von Krankheit, Unfall und Transport. Auch Tod oder Nottötung infolge einer Kastration ist genannt, verbunden mit dem vollendeten 3. Lebensjahr als Grenze. Ob sich diese Grenze auf den Zeitpunkt der Kastration oder auf den des Todes bezieht, lass dir vor dem Abschluss vom Versicherer bestätigen. Die dauernde Unbrauchbarkeit zum Reiten kann bei der GHV ebenfalls versichert werden.
Wird ein bei der GHV lebensversichertes Pferd verkauft, kann der Käufer die Versicherung weiterführen. Regelmäßig endet der Vertrag mit Eintritt des Versicherungsfalls.
Transporte beim Abschluss berücksichtigen
Laut FN sichern die meisten Anbieter von Pferdetransportversicherungen Schäden bei Nottötung oder Tod infolge eines Unfalls ab. Für Pferde, die meist auf der heimischen Weide stehen, nennt sie kurzfristige Transportversicherungen als Möglichkeit.
Bei häufigen Turnierfahrten oder sonstigen Hängerfahrten empfiehlt die FN dagegen eine Lebensversicherung, die den Transport mit absichert. Prüfe deshalb beim Abschluss, ob der gewünschte Transportschutz schon enthalten ist oder gesondert vereinbart werden muss.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter ist eine Lebensversicherung für Fohlen möglich?
Das hängt vom Versicherer ab. Die GHV zum Beispiel nimmt Fohlen ab dem vollendeten 7. Lebenstag auf. Andere Anbieter können andere Grenzen haben, maßgeblich sind die Bedingungen bei deinem Abschluss.
Wann braucht mein Fohlen eine eigene Haftpflicht?
Nach Empfehlung der FN spätestens beim Absetzen von der Mutterstute, jedenfalls am Ende des ersten Lebensjahres. Vorher sind Fohlen meistens über die Stute versichert. Ob das bei deinem Fohlen so ist, steht im Vertrag der Stute. Die Hinweise der FN beziehen sich auf Deutschland.
Gilt eine OP-Versicherung sofort nach dem Abschluss?
Nach Darstellung der FN gibt es zunächst eine Wartezeit. Unfallbedingte Operationen sind bei den meisten Versicherern jedoch sofort abgedeckt. Entscheidend sind die Bedingungen deines Tarifs.
Sollte ich den Beginn der Reitausbildung melden?
Ja, das empfiehlt die FN. Mit der Reitausbildung ändern sich das Risiko und der Versicherungsbeitrag, deshalb sollte der Versicherer davon erfahren.
Quellen
- Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN): Pferdeversicherungen – pferdesport-deutschland.de (22.09.2025)
- Pferdelebensversicherung - GHV VERSICHERUNG (2026)
- Titelfoto: Haupt- und Landgestüt Marbach, Wikimedia Commons
- Lizenz des Fotos: CC BY-SA 4.0
Geschrieben von Equidara-Redaktion. Stand: 22. Oktober 2026.
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