Tierschutz

Gnadenhöfe für Pferde: Lebensplatz, Finanzierung und Haltung prüfen

Ein dauerhafter Lebensplatz braucht klare Absprachen. So prüfst du, was ein Hof zusagt, was du zur Bezahlung klären solltest und welche Haltungsregeln bei einem Öko-Betrieb in Deutschland gelten.

Equidara-Redaktion · 13. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit

Gnadenhöfe für Pferde: Lebensplatz, Finanzierung und Haltung prüfen
Archivbild. Foto: Jason912, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Ein Gnadenhof soll einem Pferd einen dauerhaften Lebensplatz bieten. Wenn du einen solchen Platz suchst, kläre drei Dinge: was der Hof unter „dauerhaft“ versteht, wie die Unterbringung bezahlt wird und wie dein Pferd dort leben soll. Für die Prüfung der Haltung helfen konkrete Angaben zu Stall, Futter, Sozialkontakt und Auslauf. Öko-Regeln gelten dabei nicht pauschal für jeden Gnadenhof.

Was ein dauerhafter Lebensplatz bedeutet

Ein dauerhafter Lebensplatz meint eine Unterbringung, die nicht nur als vorübergehende Lösung gedacht ist. Entscheidend ist, was der Hof deinem Pferd tatsächlich zusagt. Der Begriff allein sagt noch nicht, wer die Versorgung übernimmt oder welche Bedingungen an die Aufnahme geknüpft sind.

Lass dir das Angebot erklären, bevor du dich entscheidest. Halte dabei die Zusage zur Dauer und die Absprachen zur Bezahlung auseinander: Das eine betrifft die vorgesehene Dauer der Unterbringung, das andere ihre Finanzierung.

Für das Gespräch kannst du diese Punkte festhalten:

Bei rechtlichen Fragen zu einer Vereinbarung wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt.

Finanzierung: Pensionshaltung ist ein eigenes Modell

Laut der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung kann die bezahlte Unterbringung fremder Pferde für landwirtschaftliche Betriebe eine gewinnbringende Einkommensalternative sein. Voraussetzung sind geeignete Bedingungen, etwa Weideflächen, Stallungen und betriebseigenes Futter.

Bietet dir ein Hof eine bezahlte Unterbringung an, lass dir erklären, welche Leistungen die Zahlung umfasst, etwa Unterbringung und Fütterung. Eine Zahlung für einen Pensionsplatz ist noch keine Zusage für einen lebenslangen Aufenthalt. Auch eine Beschreibung des Hofes ersetzt diese Absprachen nicht.

Haltung prüfen: Was bei Öko-Betrieben gilt

Die folgenden Angaben beziehen sich auf die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung beschriebene Öko-Pferdehaltung in Deutschland. Sie sind kein allgemeines Regelwerk für alle Gnadenhöfe.

Laut der Bundesanstalt fallen Pferde, die nicht der Lebensmittelerzeugung dienen, grundsätzlich nicht unter die EU-Öko-Verordnung und sind von der Öko-Zertifizierung ausgenommen. Diese Ausnahme gilt nicht für Betriebe, die Fördergeld für ein Programm des ökologischen Landbaus erhalten. Solche Betriebe müssen Pensions- und Freizeitpferde nach der EU-Öko-Verordnung halten. Für Betriebe, die einem ökologischen Anbauverband angeschlossen sind, gelten die jeweiligen Verbandsrichtlinien. Die Bundesanstalt weist außerdem darauf hin, dass sich die Bundesländer bei der Öko-Kontrolle von Pferden unterscheiden.

Stall, Sozialkontakt und Liegeplatz

Für die beschriebene Öko-Haltung müssen die Stallungen laut der Bundesanstalt genügend Bewegungsfreiheit bieten. Ein Laufstallsystem mit Gruppenhaltung nennt sie als am besten geeignet. Einzelboxen sind erlaubt, wenn sie Sozialkontakt ermöglichen.

Weitere Voraussetzungen sind:

Angebundene Ständerhaltung ist in dieser Öko-Haltung nicht erlaubt. Die Flächenvorgaben der Öko-Regeln sind Mindestanforderungen. Für eine tiergerechte Bemessung der Ställe empfehlen Fachleute laut der Bundesanstalt die weitergehenden Leitlinien des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten. Danach ergibt sich die Mindeststallfläche aus der doppelten Widerristhöhe zum Quadrat. Für ein Pferd mit 1,7 Meter Widerristhöhe nennt die Bundesanstalt eine Mindeststallfläche von 11,5 Quadratmetern.

Futter und Bewegung draußen

In der beschriebenen Öko-Pensionspferdehaltung müssen Grundfutter sowie regelmäßig verabreichte Kraft- oder Mineralfuttermittel vollständig Öko-Qualität haben. Mindestens 60 Prozent des Raufutters müssen im eigenen Betrieb oder in Kooperation mit anderen Betrieben der Region erzeugt werden.

Im Sommer ist regelmäßig Weidegang zu gewähren. Ist das nicht möglich, muss das Pferd ständig Zugang zu einem ausreichend großen Auslauf haben. Als Weide dürfen nur ökologisch bewirtschaftete Flächen genutzt werden.

Das Angebot anhand konkreter Angaben einordnen

Lass dir bei der Besichtigung zeigen, wie die Angaben zur Haltung umgesetzt werden. Gleiche sie mit dem ab, was der Hof für dein Pferd anbietet: Wo liegt es, wie erreicht es Futter und Wasser, wie bekommt es Sozialkontakt und welche Flächen stehen draußen bereit?

Trenne dabei überprüfbare Angaben von allgemeinen Bezeichnungen. „Gnadenhof“ beschreibt den gedachten Zweck eines Platzes, aber weder die Haltung noch die Absprachen zu Dauer und Bezahlung.

Häufige Fragen

Ist ein bezahlter Pensionsplatz dasselbe wie ein dauerhafter Lebensplatz?

Nein. Die Bezahlung betrifft die Finanzierung der Unterbringung. Die Zusage eines dauerhaften Lebensplatzes betrifft ihre vorgesehene Dauer. Kläre beides getrennt mit dem Hof.

Gelten Öko-Regeln für jeden Gnadenhof?

Nicht pauschal. Laut der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sind Pferde, die nicht der Lebensmittelerzeugung dienen, in Deutschland grundsätzlich von der Öko-Zertifizierung ausgenommen. Für Betriebe mit Fördergeld für ein Programm des ökologischen Landbaus gilt diese Ausnahme nicht. Für Betriebe eines ökologischen Anbauverbands gelten die jeweiligen Verbandsrichtlinien. Zudem unterscheiden sich die Bundesländer bei der Öko-Kontrolle von Pferden.

Sind Einzelboxen in der beschriebenen Öko-Haltung erlaubt?

Ja, wenn sie Sozialkontakt ermöglichen. Laut der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung müssen die Stallungen genügend Bewegungsfreiheit bieten. Ein Laufstallsystem mit Gruppenhaltung nennt sie als am besten geeignet.

Was gilt dort, wenn im Sommer kein Weidegang möglich ist?

In der beschriebenen Öko-Pferdehaltung muss das Pferd dann ständig Zugang zu einem ausreichend großen Auslauf haben. Als Weide dürfen nur ökologisch bewirtschaftete Flächen genutzt werden.

Quellen

  1. Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Informationsportal Ökolandbau.de: Pensionspferdehaltung auf dem Öko-Betrieb – ergänzende Que (11.10.2024)
  2. Titelfoto: Jason912, Wikimedia Commons
  3. Lizenz des Fotos: CC BY-SA 4.0

Geschrieben von Equidara-Redaktion. Stand: 24. Oktober 2026.

Fachlich geprüft von Melissa Hinze, Pferdezüchterin und Pferdehändlerin, Gründerin von Equidara.

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