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Turnierlizenz der FN: Welche Lizenz brauchst du für deinen Start?

Für WBO-Wettbewerbe in Deutschland brauchst du keine Lizenz, für LPO-Prüfungen schon. So unterscheiden sich Schnupper- und Jahresturnierlizenz, und diese Unterlagen brauchst du für den Antrag.

Equidara-Redaktion · 20. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit

Turnierlizenz der FN: Welche Lizenz brauchst du für deinen Start?
KI-generiertes Bild

Welche FN-Lizenz du für Turnierstarts in Deutschland brauchst, hängt davon ab, ob du Wettbewerbe oder Prüfungen nennen möchtest. Für Wettbewerbe nach WBO brauchst du keine Lizenz. Für Leistungsprüfungen nach LPO brauchst du eine Schnupper- oder eine Jahresturnierlizenz. Die Schnupperlizenz gilt nur für Klasse E. Ab Klasse A ist die Jahresturnierlizenz nötig. Für LPO-Prüfungen muss außerdem dein Pferd als Turnierpferd eingetragen sein. Die Angaben in diesem Beitrag geben den Stand der FN-Seiten im Oktober 2026 wieder. Fristen, Gebühren und Einstufungen können sich mit Änderungen der LPO ändern.

Welche Lizenz passt zu deinem Einstieg?

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hält in der Jahresturnierlizenz deine persönlichen Qualifikationen fest, etwa Reitabzeichen und Turniererfolge. Daran prüft sie, für welche Prüfungen du startberechtigt bist. Die Lizenz gilt also für dich als Reiter oder Fahrer. Die Eintragung deines Pferdes als Turnierpferd ist ein eigener Schritt.

WBO: keine Lizenz, aber je nach Landesverband Vereinspflicht

Laut der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) ist für Wettbewerbe nach WBO keine Lizenz erforderlich. Ob du dafür Mitglied in einem Reit- oder Fahrverein sein musst, ist in Deutschland je nach Landesverband unterschiedlich geregelt. Was in deiner Region gilt, erfährst du bei deinem Landesverband.

Schnupperlizenz: Klasse E ohne Reitabzeichen

Die Schnupperlizenz entspricht der Leistungsklasse 7. Mit ihr darfst du nur in Klasse E starten. Du musst dafür Mitglied in einem Reit- oder Fahrverein sein, brauchst aber kein Reitabzeichen.

Im ersten Jahr stellt die FN die Schnupperlizenz kostenlos aus. Danach kannst du sie beliebig oft gegen eine Gebühr fortschreiben lassen. Wer schon einmal eine Jahresturnierlizenz hatte, kann keine Schnupperlizenz beantragen.

Jahresturnierlizenz: Einstieg über das Abzeichen

Mit dem Reit- oder Fahrabzeichen 5 und einer Vereinsmitgliedschaft bekommst du die Jahresturnierlizenz mit Leistungsklasse 6. Damit darfst du in den Klassen E und A starten.

Mit dem Reit- oder Fahrabzeichen 4 bekommst du die Jahresturnierlizenz mit Leistungsklasse 5. Sie erlaubt laut FN Starts in den Klassen A und L, im Fahren in den Klassen A und M. Beim ersten Antrag richtet sich deine Einstufung nach dem Abzeichen, das du einreichst.

Erst ab Leistungsklasse 4 kannst du sowohl über Abzeichen als auch über Turniererfolge eingestuft werden. Die Leistungsklassen 2 und 1 erreichst du nur über Turniererfolge. Auf der Lizenz stehen deine Leistungsklasse, deine Ranglistenpunkte und deine Startmöglichkeiten für offene und geschlossene Prüfungen.

So bereitest du den Erstantrag vor

Welche Unterlagen du für den ersten Antrag brauchst, hängt davon ab, ob du eine Schnupperlizenz oder eine Jahresturnierlizenz mit Leistungsklasse 6 beantragst.

Für die Schnupperlizenz brauchst du:

Für die erste Jahresturnierlizenz mit Leistungsklasse 6 brauchst du:

Mit dem Antrag auf eine Jahresturnierlizenz und mit jeder jährlichen Fortschreibung erkennst du das Regelwerk und die Aufgabenhefte an.

Nennung Online: Zugang und Turnieranmeldung

Laut der FN-Seite „Turnier nennen“ kannst du nationale Reit- und Fahrturniere in Deutschland mit Leistungsprüfungen nach LPO nur über das FN-Portal Nennung Online nennen. Möchtest du nur WBO-Wettbewerbe nennen, kannst du dafür das Nennungsformular WBO verwenden.

Für die Registrierung bei Nennung Online beschreibt der Turniersportservice der FN diese Schritte:

  1. Drucke das Formular aus Schritt 3 der Registrierung aus.
  2. Unterschreibe es und schicke es an die FN. Erst wenn deine Unterschrift dort vorliegt, gilt deine Zustimmung zum Verfahren.
  3. Nach der Freischaltung bekommst du Kennung und Passwort in getrennten E-Mails.
  4. Ändere nach dem ersten Anmelden dein Passwort unter „Mein Konto > Passwort ändern“.

Auch dein Pferd muss freigeschaltet sein. Nach der Ersteintragung als Turnierpferd oder Turnierpony ist es für das laufende Kalenderjahr automatisch in Nennung Online freigeschaltet. Danach musst du es für jede Turniersaison neu fortschreiben. Dafür öffnest du nach dem Einloggen die Pferdeliste und klickst beim noch nicht fortgeschriebenen Pferd auf den Pfeil.

Lizenz verlängern oder nach einer Pause neu beantragen

Hast du eine Jahres- oder Schnupperlizenz, bekommst du am Ende des Jahres eine E-Mail. Danach kannst du deine Lizenz über Nennung Online verlängern.

Nach den Angaben der FN mit Stand Oktober 2026 gilt: Wurde deine Jahres- oder Schnupperlizenz länger als drei Jahre nicht fortgeschrieben, musst du sie neu beantragen. Dein Reitabzeichen behält dabei seine Gültigkeit.

Gastlizenz für ausländische Teilnehmer

Ausländische Reiter, Fahrer und Voltigierer brauchen für Starts bei nationalen Turnieren in Deutschland laut der FN-Seite „Gastlizenz für ausländische Turnierteilnehmer“ eine Gastlizenz. Dafür brauchst du einen ausgefüllten Antrag, die Einverständniserklärung deines reiterlichen Heimatverbandes und das Einverständnis der Veranstalter der Turniere, bei denen du starten willst. Wohnst du als ausländischer Reiter, Fahrer oder Voltigierer in Deutschland, kannst du ab Beginn deines Aufenthalts auch eine Jahresturnierlizenz der FN beantragen. Dafür brauchst du die schriftliche Zustimmung deines Heimatverbandes.

Als Reiter oder Voltigierer mit Gastlizenz wirst du nach deinen FN-Turniererfolgen aus den Vorjahren eingestuft. Hast du keine solchen Erfolge, wählst du deine Leistungsklasse beim Antrag selbst. Verlängerst du die Gastlizenz im selben Jahr, behältst du deine Leistungsklasse. Eine Höherstufung kannst du beantragen, wenn die nötigen Erfolge nachprüfbar vorliegen.

Häufige Fragen

Brauche ich für WBO-Wettbewerbe eine Turnierlizenz?

Nein. Für WBO-Wettbewerbe in Deutschland ist keine Lizenz erforderlich. Ob du dafür Mitglied in einem Reit- oder Fahrverein sein musst, ist je nach Landesverband unterschiedlich geregelt. Das erfährst du bei deinem Landesverband.

Kann ich ohne Reitabzeichen eine Schnupperlizenz bekommen?

Ja. Du brauchst eine Stamm-Mitgliedschaft in einem Reit- oder Fahrverein eines FN-angeschlossenen Landesverbandes und einen ausgefüllten Antrag mit Vereinsstempel. Die Schnupperlizenz erlaubt nur Starts in Klasse E. Wer schon einmal eine Jahresturnierlizenz hatte, kann sie nicht beantragen.

Was brauche ich für die erste Jahresturnierlizenz mit Leistungsklasse 6?

Du brauchst das Reit- oder Fahrabzeichen 5, eine Stamm-Mitgliedschaft in einem Reit- oder Fahrverein eines FN-angeschlossenen Landesverbandes, eine Kopie des Abzeichens und den ausgefüllten Antrag mit Vereinsstempel.

Was gilt nach einer längeren Turnierpause?

Nach den Angaben der FN mit Stand Oktober 2026 gilt: Wurde deine Jahres- oder Schnupperlizenz länger als drei Jahre nicht fortgeschrieben, musst du sie neu beantragen. Dein Reitabzeichen behält seine Gültigkeit.

Quellen

  1. Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN): Jahresturnierlizenz und Schnupperlizenz – Voraussetzungen, Leistungsklassen und Erstantrag. pferdespo (24.01.2024)
  2. Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN): Gastlizenz und Jahresturnierlizenz für ausländische Turnierteilnehmer. pferdesport-deutschland.de (10.01.2024)
  3. Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN): Turnier nennen – Voraussetzungen und Ablauf der Anmeldung. pferdesport-deutschland.de (30.01.2024)
  4. Nennung Online, Turniersportservice der FN: FAQ zur erstmaligen Beantragung und Verlängerung der Turnierlizenz. nennung-online.de

Geschrieben von Equidara-Redaktion. Stand: 24. Oktober 2026.

Fachlich geprüft von Melissa Hinze, Pferdezüchterin und Pferdehändlerin, Gründerin von Equidara.

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